Treibstoffzuschlag

Die politische und wirtschaftliche Lage ist immer noch schwer zu kalkulieren. Wir denken dennoch nicht, dass wir 2023 wieder mit Treibstoffzuschlägen rechnen müssen, können es aber auch nicht ausschließen.
Falls ein nachträglicher Treibstoffzuschlag erhoben werden müsste, wäre die Höhe abhängig vom Fahrgebiet und der Streckenlänge. Festgesetzt würde er für ca. 4-8 Wochen vor Anreise und muss bis spätestens 20 Tage vor Anreise bekanntgegeben werden. Die Erhebung dieses Zuschlages steht im Einklang mit dem Europäischen Reiserecht und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und bewirkt kein Recht auf einen kostenlosen Reiserücktritt.